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Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug NRW
Der Fachbereich hat die Aufgaben, gefährdete Personen zu erkennen, neue Radikalisierungen zu verhindern und ausstiegswillige Personen zu deradikalisieren. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
NRW-weitWer wir sind
Der Fachbereich Radikalisierungsprävention ist eine zentrale Organisationseinheit im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Prävention gegen den religiösen und politischen Extremismus und die Bekämpfung von Radikalisierungsgefahren im Justizvollzug. Er ist organisatorisch der Justizvollzugsanstalt Essen angegliedert.
Der Fachbereich ist aus dem Projekt "Prävention im Justizvollzug des Landes NRW" entstanden. Das Projekt wurde durch das Ministerium der Justiz initiiert und von Islamwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern betreut.
Der im Jahr 2021 gegründete Fachbereich Radikalisierungsprävention besteht aus einem interdisziplinären Team, das die Arbeit in den 41 nordrhein-westfälischen Justizvollzugseinrichtungen unterstützt. Das Team vereint Fachwissen aus den Bereichen Islamwissenschaft, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaften, Kriminologie sowie sozialpädagogischer Arbeit, um gemeinsam geeignete Präventions- und Sicherungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Was wir tun
Der Fachbereich arbeitet an der Vereinheitlichung der Bekämpfung und Prävention des religiösen und politischen Extremismus im Justizvollzug.
Hierzu erstellt er regelmäßig Lagebilder zum religiösen und politischen Extremismus im Justizvollzug und erarbeitet Konzepte zur Vermeidung einer Radikalisierung inhaftierter Personen, zur Früherkennung von Radikalisierungsprozessen und zum Umgang mit sich radikalisierenden oder bereits radikalisierten Personen.
Darüber hinaus entwickelt der Fachbereich vollzugseigene Präventionsprogramme mit und berät die Justizvollzugseinrichtungen zum Themengebiet. Hierzu arbeitet der Fachbereich eng mit den Integrations-, Präventions-, und Extremismusbeauftragten zusammen, um eine abgestimmte und ganzheitliche Vorgehensweise vor Ort zu gewährleisten. Während die Präventionsbeauftragten Aufklärungsarbeit im religiösen und gesellschaftspolitischen Bereich leisten und mit sozialpädagogischen Methoden mit Inhaftierten arbeiten, um Radikalisierungsprozesse zu verhindern oder zu unterbrechen, sind die Extremismusbeauftragten für die Erkennung, Beobachtung und Koordination von extremistischen Tendenzen zuständig. Die Integrationsbeauftragten beraten ausländische Inhaftierte bei Fragen des Vollzugsalltags und unterstützen bei sprachlichen und kulturellen Verständigungsschwierigkeiten.
Kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie in der Allgemeinverfügung des Ministeriums der Justiz vom 31. Mai 2021 über die Einrichtung eines Fachbereichs Radikalisierungsprävention im Justizvollzug.
Kontaktadresse des Fachbereichs: FB.Radikalisierungspraevention@jva-essen.nrw.de